Literaturbestellung

Wasser: Flüssiges Gold der Alpen

Symposium des ALPENFORUM'S am 4. Juni 1998

Zusammenfassung der wichtigsten Diskussionsergebnisse

lan C.Meerkamp van Embden

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 1. Alpiner Wasserhaushalt gefährdet

Der Wasserhaushalt im Alpenraum ist sehr viel stärker gefährdet als vielfach angenommen wird (Stalzer, Klaghofer, Bundi).

Eine zunehmende Belastung und stellenweise tiefgreifende Zerstörung der natürlichen Bodenvegetation, beispielsweise durch Eintrag von Schadstoffen aus der Luft oder durch Abholzung von Schutzwaldbeständen, eine vielfach steigende Belastung des Grundwassers mit Nitrat, ein häufig überhöhter Eintrag von Nährstoffen durch intensive, stickstoff- und -phorsphorreiche Düngung sowie schliesslich auch immer deutlichere Belastungen durch eine tourismusbedingte Erschliessung der Landschaft führen zu einem Verlust der natürlichen Bodenschutzfunktionen und einer Beeinträchtigung der Fliessgewässer und der Grundwasserqualität (Klaghofer).

Der steigende Säuregehalt alpiner Binnenseen erhöht das Risiko einer Auswaschung von natürlich gebundenem Aluminium und anderen für die Bodenfruchtbarkeit giftigen Metallen aus den Tonmineralien des Erdreiches (Bundi).

Speicherkraftwerke, Stauseekonstruktionen, Flussregulierungsprojekte, Strassenbauarbeiten und andere Verbauungsmassnahmen haben dazu geführt, dass sich nur noch ein Bruchteil der Fliessgewässer in einem halbwegs naturnahen Zustand befindet (Klaghofer, Bundi, Stalzer).

2. Keine nachhaltige Bewirtschaftung zum Nulltarif!

Soll die für den Naturhaushalt und die Bevölkerung lebenswichtige Funktion der alpinen Gewässer erhalten und sollen die bereits eingetretenen Schäden wenigstens teilweise wieder behoben werden, so kann die Notwendigkeit grosser Anstrengungen aller verantwortlichen Stellen, verbunden mit dem langfristigen Einsatz erheblicher Finanzaufwendungen, nicht deutlich genug unterstrichen werden (Bundi).

Es gibt, mit einem Wort, keine nachhaltig sinnvolle Bewirtschaftung der Gewässer zum Nulltarif! (Bundi).

Während Fliessgewässer und Grundwasservorkommen durch Übernutzung und Schadstoffeintrag innerhalb sehr kurzer Zeit ernsthaft in ihrer Qualität beeinträchtigt werden können, erfordert einerseits eine nachhaltige Sanierung - soweit überhaupt noch möglich - Zeiträume von vielen Jahren oder Jahrzehnten. (Haber).

Andererseits kann es nicht das Ziel einer realistischen, langfristig orientierten Wasserpolitik sein, alle Gewässer kompromisslos in den ursprünglichen Naturzustand zu versetzen. (Haber).

Vielmehr ist durch Nutzung der Wasservorkommen und durch Eingriffe des Menschen immer mit einer gewissen Beeinträchtigung des natürlichen Wasserhaushaltes zu rechnen (Bundi, Haber).

3. Was heisst "gute" Wasserqualität?

Das von der EU- Kommission vorgelegte und mehrfach überarbeitete Konzept einer qualitätsorientierten Wasserpolitik der Europäischen Gemeinschaft orientiert sich durchaus legitim an der Forderung einer "guten" Wasserqualität.

Dieses Konzept ist als Zielvorstellung zu verstehen (Stalzer), während die Frage, was unter einer "guten" Qualität zu verstehen sein soll, noch keinesfalls ausdiskutiert ist (Salzwedel).

Als Orientierungshilfe bietet sich der je nach Standort und geochemischer Bodenbeschaffenheit durchaus unterschiedliche, "natürliche" (d. h. vom Menschen unbelastete), "Urzustand" eines Gewässers an (Stalzer).

Ein solcher Naturzustand ist allerdings selbst in alpinen Quellgebieten kaum noch anzutreffen (Haber, Salzwedel).

Deshalb erscheint die Vorstellung, eine "gute" Wasserqualität als eine vom Menschen unbelastete Qualität des jeweiligen Gewässers zu definieren, illusionär (Salzwedel), kann aber sehr wohl als Leitvorstellung und Zielorientiertung dienen (Stalzer).

Auf der Grundlage dieser Leitvorstellung wird die maximal vertretbare Belastung eines Gewässers (mit bestimmten Schadstoffen) in Form sogenannter "Qualitätsziele" festgelegt (Immissionsprinzip) Ergänzt werden diese Qualitätsvorgaben durch Begrenzung der Einleitung bestimmter Schadstoffe (Emissionsprinzip).

Ein solches Vorgehen wird in der Wasserrahmenrichtlinie als "kombinierter Ansatz" bezeichnet (Stalzer).

4. Wasser aus dem Alpenraum als Exportrohstoff?

Die qualitative und mengenmässige Verfügbarkeit von Süsswasser ist weltweit extrem unterschiedlich. Gewaltige Gebiete der Erde sind von Natur aus Trockengebiete. Hinzu kommt eine weltweit fast durchgängige Verschwendung und Verseuchung der ohnehin eng begrenzten Süsswasserreserven.

Bevor an eine Belieferung solcher Regionen mit Wasser aus dem Alpenraum gedacht werden könnte, müsste zunächst einmal sichergestellt werden, dass die dort verfügbaren Bewirtschaftungsmöglichkeiten vor Ort in Ordnung gebracht werden! (Bundi)

 Hier ist also zunächst einmal Hilfe zur Selbsthilfe angezeigt.

Ein möglicher "Export" von Wasser aus dem Alpenraum bildet nicht inhaltlichen Bestandteil der EU- Wasserrahmenrichtlinie und ist in der EU auch nicht Gegenstand formaler Überlegungen (Stalzer).

Vielmehr sieht die Rahmenrichtlinie eine qualitative und quantitative Bewirtschaftung der Fliessgewässer im Rahmen sogenannter "Flusseinzugsgebiete" vor.

Dieses System der Bewirtschaftung hat sich bereits seit vielen Jahren innerhalb und ausserhalb der EU- Länder hervorragend bewährt, wie das Beispiel der multilateralen Abkommen der Rheinanliegerstaaten und die ständige Verbesserung der Rheinwasserqualität zeigt (Bundi, Salzwedel).

Auf jeden Fall muss die Frage, in welcher Weise über die Wasserressourcen verfügt werden soll, im nationalen Zuständigkeitsbereich der einzelnen EU -Staaten verbleiben (Scarperi).

Im übrigen unterliegt die Nutzung der jeweiligen Wasservorkommen in den einzelnen Ländern der EU zwar unterschiedlichen Regelungen, orientiert sich jedoch praktisch durchgängig an bestimmten Genehmigungsverfahren.

Am weitesten hat sich diese Genehmigungspraxis in Italien durchgesetzt, wo der Gesetzgeber seit kurzem alle Wasservorkommen einschliesslich der Quellgebiete in staatliche Oberhoheit überführt hat (Scarperi).

5.-Wasserrahrnenrichtlinie grundsätzlich richtungweisend

Es besteht Konsens, dass die Wasserrahmenrichtlinie grundsätzlich in die richtige Richtung weist. Die praktische Umsetzung muss in einzelnen Bereichen allerdings noch vertiefend diskutiert werden. Auf jeden Fall ist dieser Prozess einer einheitlichen, qualitätsorientierten Wasserpolitik der Europäischen Gemeinschaft als Langzeitvorhaben zu verstehen, dessen lmplementierung noch Jahre erfordern wird (Stalzer, Klaghofer, Bundi, Haber, Salzwedel und Scarperi.).

Ohne die engagierte Mitwirkung der Bevölkerung ist die Verwirklichung eines solch bedeutenden und zukunftsweisenden Vorhabens nicht möglich! (Abschliessende Anmerkung des Präsidenten