Schutzgebiete: Fragen und Anworten

Zum Thema Biosphärenparks

Ist die Ausweisung eines Biosphärenreservat mit wirtschaftlichen Einbußen oder mit Restriktionen unterschiedlicher Art verbunden, z. B. durch "Fremdbestimmung in der Land- oder Forstwirtschaft?

Antwort: Die größte Zone, die sogenannte Kernzone eines Biosphärenreservats, folgerichtig als "Entwicklungszone" bezeichnet, dient ausdrücklich der wirtschaftlichen Entwicklung der Region. Die Erfahrungen in anderen Biosphärenregionen, z. B. im Entlebuch oder in der Rhön, zeigen, dass Befürchtungen einer restriktiven Handhabung der wirtschaftlichen Entwicklung unbegründet sind.

Die äußere, sogenannte "Ruhezone" dient vornehmlich der nachhaltigen Pflege der Freizeit und (sportlichen) Erholung der Bevölkerung und der auswärtigen Gäste, sowie einer Förderung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft.

Lediglich die als Schutzzone bezeichnete, äußere Randzone unterliegt im Interesse einer Erhaltung wertvollen Naturbestands klaren Schutzkriterien. Dieses Gebiet umfasst jedoch nur maximal 3 % der jeweiligen Gesamtfläche einer Biosphärenregion.

Es liegt auf der Hand, dass man für die Ruhe- und vor allem für die Pflegezone keine Gebiete ausweisen sollte, die konkurrierende (wirtschaftliche oder jagdrechtliche) Nutzungsansprüche erwarten lassen. Entsprechend vernünftige Auswahlverfahren sind in ähnlich gelagerten Fällen beschritten worden, so z. B. bei der Gebietsausweisung der Biosphäre Entlebuch. Unter Berücksichtigung dieser - gemeinsam mit den Gebieteigentümern getroffenen -Auswahlverfahren sind Nutzungsprobleme nicht aufgetreten, bzw. konnten von vornherein vermieden werden.