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Pressestimmen
Verkehrswesen
Überlegungen zum Vorschlag eines generellen
LKW- Nachtfahrverbotes
Die enorme und ständig steigende Verkehrsbelastung im
Transitverkehr der Alpen hat in jüngerer Zeit zu Forderungen eines generellen
Nachfahrverbotes für Lastkraftwagen geführt.
Vorstand und Wissenschaftlicher Beirat des ALPENFORUMS haben sich mit
dieser Problematik auseinandergesetzt und die verkehrspolitischen sowie rechtlichen
Aspekte eines generellen Nachtfahrverbotes geprüft.
Auf Grund dieser Prüfung kommt das ALPENFORUM zusammenfassend zu
folgendem Ergebnis:
1. Menschliche Gesichtspunkte/Lärmbelastung
Wer wünscht den in ihrer Nachtruhe gestörten Anrainern der grossen
Transitstrassen nicht die nächtliche Lärmpause?
Wer könnte sich gegen eine (erzwungene) Nachtruhe der Fahrer wenden?
2. Nationale und EU- rechtliche Gesichtspunkte
- Es existiert keine europarechtliche Bestimmung, die explizit ein generelles
Nachtfahrverbot für LKW verbietet.
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Es ist auch richtig, dass das der Beitrittsakte beigefügte Protokoll Nr. 9 über den
Strassen- und Schienenverkehr sowie den kombinierten Verkehr in Österreich
(Transitprotokoll) strassenpolizeiliche Massnahmen nicht berührt. Es ist aber fraglich,
ob ein generelles Nachtfahrverbot noch als rein strassenpolizeiliche Massnahme zu werten
ist.
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Das im EGV verankerte Binnenmarktprinzip hat überragende Bedeutung. Der Binnenmarkt
umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen,
Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist.
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Eine "Störung" dieses Prinzips wird von der EU sehr ernst genommen und
bedeutet für den betreffenden Staat eine erhöhte Argumentationspflicht. Zwar darf es
u.a. zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen zu
(regionalen oder nationalen) Beschränkungen kommen, diese müssen jedoch sachlich
gerechtfertigt sein.
Daher ist es gelungen, dieses durch das völkerrechtliche
Transitabkommen zwischen Österreich und der EWG (BGBl 1992/823) eingeführte System in
das Transitprotokoll zu übernehmen und es somit in das EU- Recht zu integrieren.
Österreich hat als Mitglied der EU besondere Pflichten und unterliegt
mit seinem gesamten Rechtssystem den Anwendungsvertrag des Gemeinschaftsrechtes. Daher war
auch die Volksabstimmung nach Art 44 (3) B-VG (Gesamtänderung) notwendig. Zum 1. 1. 1995
hat Österreich den gesamten gemeinschafts-rechtlichen Besitzstand (acquis communautaire)
übernommen und akzeptiert. Bei jeder Änderung der österreichischen Rechtsordnung ist
darauf Rücksicht zunehmen.
3. Allgemeine ökologische Gesichtspunkte
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Wenn man davon ausgeht, dass der Gesamt(transit)verkehr nicht abnimmt, - und das wird er
nicht, solange die kurzsichtige Vernachlässigung der Schiene zugunsten der Strasse nicht
ein Ende hat-, dann nimmt auch die Gesamtmenge der emittierten Schadstoffe nicht ab.
Nach Sonnenuntergang geht die Reaktion im Dunkeln weiter, es bildet
sich aus Ozon und Stickstoffdioxid das äusserst reaktive Stickstofftrioxid, das während
der Nacht einerseits für eine gewisse Reinigung der Atmosphäre sorgt (ähnlich wie
OH-Radikale am Tage), andererseits aber auch nitrierte Umwandlungsprodukte der
Fahrzeugemissionen bildet.
Eine im Auftrag der Alpen-
Initiative von der ökoscience Lufthygiene AG, Zürich, durchgeführte
Untersuchung weist aus, dass sich in den Alpentäler bei starker
Abstrahlung, wie z. B. in der Nacht oder im Winter, Inversionen ausbilden,
in denen die Luftschadstoffe zurückgehalten werden und akkumulieren. Der
Talboden weist während solcher Inversionslagen deshalb deutlich erhöhte
Schadstoffkonzentrationen auf. Umgekehrt wirken die Alpen an Sommertagen
als Luftpumpe, welche die Schadstoffe in die untere Troposphäre
hochziehen.
Ausdiesem Grund ist die
fahrzeugbedingte Immissionsbelastung im Winter durchschnittlich doppelt so
hoch als im Sommer und in der Nacht etwa sechs mal höher als tagsüber.
Der ökoscience - Bericht
kommt daher zum Ergebnis, dass aus lufthygienischer Sicht ein
Nachtfahrverbot sinnvoll ist.
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Sobald aber der Verkehr einsetzt, werden die Schadstoffe rasch nachgeliefert und es ist
zu befürchten, dass der dann dichtere und ungleichmässigere Verkehr letztendlich sogar
mehr Schadstoffe produziert als bei einem gleichmässigeren Verkehrsaufkommen
(mündlicher Hinweis von Prof. Dr. Vester, München).
4. Verkehrstechnische und ökonomische Gesichtspunkte
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Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, erscheint die Argumentation des Transitforums
Austria Tirol zwar in sich schlüssig, berücksichtigt aber nur die Probleme detailliert
für Österreich,
Man darf nicht übersehen, dass auf anderen Transitrouten ähnlich hohe
oder sogar noch höhere Verkehrszahlen zu verzeichnen sind.
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Zu berücksichtigen ist auch die Tatsache, dass die österreichischen LKW´s und damit
auch die österreichische Wirtschaft sehr kostengünstig das deutsche Strassensystem für
DM 12,- pro Tag benutzt. Die Brenner-Autobahn kostet dagegen für 33 km DM 330,-.
Dieser Gesichtspunkt wird durch die beabsichtigte Einführung einer
generellen Mautregelung aller Voraussicht nach, hinfällig.
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Fraglich erscheint auch, ob es wirklich möglich sein würde, die vorhandene
Infrastruktur bei der jetzt schon hohen Verkehrsdichte nur mehr in 2/3 der möglichen Zeit
zu nutzen, ohne u. U. noch grössere Verkehrsprobleme zu riskieren.
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Wenn schon die skandalösen Defizite hinsichtlich der notwendigen Verlagerung des
Transportes von der Strasse auf die Schiene absehbar nicht geringer werden, so müssen
wenigstens alle Anstrengungen und Initiativen in Bezug auf den kombinierten Verkehr, bzw.
den "rollenden Schienenverkehr" nachdrücklich unterstützt werden.
Ein Beispiel für solche praxisorientierten Konzepte ist die Firma
RO-SPED, ein Unternehmen der Simssee-Transport in Oberbayern. Dieses Unternehmen
hat für die Verlagerung der LKW auf die Schiene den Europäischen Umweltpreis erhalten
und hierbei gleichzeitig im Rahmen des Forschungsprojektes der Bayerischen Staatsregierung
modernste Telematik- Konzepte für diese Transporte entwickelt.
Zusammenfassung
Ob ein generelles Nachtfahrverbot diesem Prüfungsmassstab vor dem
Europäischen Gerichtshof standhalten würde, muss derzeit stark bezweifelt werden.
2. Hinweise auf die ( der EU nicht angeschlossenen) Schweiz führen in
diesem Kontext nicht weiter. Es sollte aber alles getan werden, um die Zusammenarbeit
zwischen Österreich und der Schweiz auf dem Sektor des Transitverkehrs zu stärken.
3. Unbeschadet aller Bemühungen einer Verlagerung der
Strassentansporte auf die Schiene sollte der Förderung des kombinierten Verkehrs hohe
Priorität eingeräumt werden. Hierzu zählt primär die Stärkung des rollenden
Schienenverkehrs (Huckepackverfahren). Hierzu zählt aber auch die Weiterentwicklung
lärm-, bzw. emissionsarmer LKW-Fahrzeuge. Das hier die technischen Möglichkeiten bei
weitem noch nicht ausgeschöpft sind, zeigt das Beispiel der modernen
"Flüstermotoren" im Flugverkehr. |